Klaus Ronkowski
Stellvertreter

Sport und Umwelt
Sonderförderung
Sportinfrastruktur

Kontaktadresse:

Am Mühlberg 4
36251 Ludwigsau
Tel: 06621/75546
klaus.ronkowski@sportkreis-hersfeld-rotenburg.de

 

Als Umweltbeauftragter des Sportkreises 22 Hersfeld-Rotenburg

bin ich Berater unserer Vereine bzw. Mittler zwischen Verein und dem Landessportbund Hessen e.V. (lsbh) in Fragen zu
 
  • Sportstätten, Energieeinsparungen und Klimaschutz
  • Sonderförderung für „Klimaschutz- und Kosteneinsparung in Sportvereinen“
  • Sport in der Natur.

Weiterführende Auskunft bzw. Details sind abrufbar unter den jeweils genannten Links.


Newsletter 12.12.2013 lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main Email: info@lsbh.de Fon: 069/6789-0

Neue Trinkwasserverordnung verpflichtet auch Vereine zur Prüfung ihrer Anlagen

In der Ausgabe 24/2013 von Sport in Hessen ist von einem Schadenfall berichtet worden, bei dem sich ein junger Sportler beim Duschen im Vereinshaus eines befreundeten Vereins mit Legionellen infiziert hatte und schwer erkrankte. Er hat den gastgebenden Verein unter anderem wegen mangelnder Wartung der sanitären Anlage erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Die ARAG Sport-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden mit dem Sportler und seiner Krankenversicherung.

Was sind Legionellen und wie können sie uns schaden?
Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die in zahlreichen Arten weltweit in Oberflächengewässern und auch im Boden vorkommen. Über das Grundwasser können Legionellen deshalb auch in sehr geringer Konzentration ins Trinkwasser gelangen. Legionellen breiten sich am besten im warmen Wasser aus. Durch stehendes Gewässer wird die Vermehrung gefördert.
Ein großes Problem ist eine zu starke Konzentration von Legionellen, die bei Vernebelung des Trinkwassers, z.B. beim Duschen, in die Lungen geraten und dort zu schweren Erkrankungen führen können.
Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schmerzen im Brustbereich, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.
Die eigentliche „Legionärskrankheit“ zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis zehn Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen.
Beim weitaus häufiger vorkommenden „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage ab-heilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

Die neue Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung ist in geänderter Form am 14.12.2012 in Kraft getreten. Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, zu schützen.
Die Trinkwasserverordnung betrifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben, usw. auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspeicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als drei Liter aufweisen.
Daher ist es wichtig, mögliche Quellen zwischen Übergabe- und letzter Zapfstelle, die zum Stehen des Wassers und somit zur Brutstätte für die Legionellen führen können, zu vermeiden und zu beseitigen. Alle toten Leitungen, nicht benutzte Zapfstellen und zu große Rohrleitungen müssen umgebaut werden. Außerdem muss für eine ausreichende und dauerhafte Wassererwärmung auf mindestens 60° Celsius gesorgt werden.

Lassen Sie Ihre Wasseranlagen prüfen!
Bis spätestens zum 31.12.2013 müssen die unter die Trinkwasserverordnung fallenden Sportanlagen auf Legionellenbefall untersucht werden. Hierzu muss der Eigentümer der Sportanlage ein akkreditiertes Labor mit der Prüfung beauftragen. Eine Liste der in Hessen zugelassenen Labore ist unter folgendem Link zu finden:             http://verwaltung.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/RPGIE_Internet/med/ee8/ee8106f8-fa31-e141-79cd-aa2b417c0cf4,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true
Die Entnahme und Untersuchung der Proben muss jährlich durchgeführt werden. Nach drei Ergebnissen ohne Beanstandungen, kann das Untersuchungsintervall auf alle drei Jahre verlängert werden.
Für die Entnahme der Proben müssen, falls noch nicht vorhanden, Probeentnahmestellen hinter dem Ausgang und vor dem Zirkulationseintritt des Wassererwärmers und an der entferntesten Duscharmatur eines Leitungsstrangs eingerichtet werden.
Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht bei Neubau, baulicher und technischer Veränderung, Stilllegung und Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage. Die Untersuchungsergebnisse der Proben müssen nur bei Überschreitung der Grenzwerte angezeigt werden. Quelle: arag-vid 12/2013

Rückfragen zum Thema beantwortet der Geschäftsbereich Sportinfra jederzeit gerne.
Herr Schwing, E-Mail: mschwing@lsbh.de, Telefon: 069/6789-330


Sportstättenberatung/Energieberatung/Klimaschutz

Öko-check-Beratung
http://www.landessportbund-hessen.de/bereiche/sportinfrastruktur/beratung-und-finanzierung/oeko-check-im-sportverein/

und Bauberatung in Sportanlagen
http://wwww.landessportbund-hessen.de/bereiche/sportinfrastruktur/sportstaetten/sportstaetten/

-           für Vereine mit eigenen Sportanlagen sowie kommunale Sportanlagen, die mit  langfristigen Pachtverträgen dem Verein zur Verfügung stehen
-           für kommunale Sportanlagen, deren Kosten von Stadt bzw. Gemeinde getragen werden.
             

 

Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen

http://www.landessportbund-hessen.de/bereiche/sportinfrastruktur/beratung-und-finanzierung/foerderrichtlinie-fuer-die-sonderfoerderung/

           Förderbereiche:

  • Energiesparende Heizungsanlagen*
  • Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung*
  • Raumlüftungen der Duschräume*
  • Thermische Solaranlagen*
  • Wärmeschutzmaßnahmen*
  • Energiesparende Beleuchtungsanlagen*
  • Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen*
  • Heizöllagerstätten*
  • Brandschutzmaßnahmen*
  • Sicherheitsmaßnahmen*

 

Sport in der Natur

http://www.landessportbund-hessen.de/bereiche/sportinfrastruktur/sport-in-der-natur/antrag-zur-durchfuehrung-einer-veranstaltung/

-          Genehmigungsverfahren und Antragsformular

Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Vereine, Verbände und Sportkreise sowie der kommunalen Einrichtungen, zu den o. g. Themen, liegt in der Verantwortung des Geschäftsbereich (GB) Sportinfrastruktur des lsbh. Diese Aus- und Fortbildungen finden auch Anerkennung bei der Verlängerung der Übungsleiter- und Organisationsleiterlizenz.