Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts

Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.September 2007 dem „ Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen 
Engagements" zugestimmt. Bekannt ist das Gesetz auch unter dem Titel „ Hilfen für Helfer " von Bundesminister Steinbrück.

Mit dem Gesetz werden das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen,
Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Die zahlreichen Verbesser-
ungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Im Einzelnen sind das:
Höhere Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale steigt von 1.848 € auf 2.100 €

Besteuerungsgrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten angehoben
Die Pauschalierungsgrenze für die Vorsteuer, die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen und die Besteuerungsgrenze für
Wirtschaftliche Aktivitäten ist von  30.678 € auf  35.000 € angehoben worden.


Vereinheitlichung des Spendenabzugsbetrages
Vereinheitlichung des Spendenabzugbetrages von bisher 5 Prozent oder 10 Prozent auf jetzt einheitliche 20 Prozent.


Unbeschränkte Vortragsfähigkeit des Spendenabzugs
Unbeschränkte Vortragsfähigkeit des Spendenabzugs, d.h. Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der Grenze von
20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht steuerlich berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern
werden in das oder die nächsten Jahre bis zur endgültigen Abzugsfähigkeit vorgetragen. Damit einhergehend entfallen die
komplizierten und eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten bei Großspenden ab 25.565  € und Zuwendungen von 20.450 €.


Erleichterter Spendennachweis für Kleinspenden
Anhebung der Grenze für den erleichterten Spendennachweis von Kleinspenden von bisher 100 € auf 200 €. Als Nachweis
reicht ein Überweisungsträger.


Senkung des Haftungssatzes
Senkungen des Haftungssatzes bei grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch ausgestellten Zuwendungsbestätigungen von bisher
40 auf 30 Prozent der Zuwendungen.


Steuerfreie Pauschale
Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereien in Höhe von 500 €.


Sonderausgabenabzug
Anhebung des Sonderausgabenabzugs von bisher 307.000€ auf 1Mio. € bei Zuwendungen in das Grundstockvermögen
der Stiftung. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Mio. €. Der Abzug kann innerhalb von 10 Jahren vorgenommen
werden.


Katalog der Spendenzwecke erweitert
Der Katalog der steuerbegünstigten Spendenzwecke ist um den Zweck „ Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“
erweitert worden. Außerdem gibt es eine Öffnungsklausel, die auch zukünftig eine Erweiterung der Zwecke möglich macht.